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Versehrtenrente: Grundlage für die Annahme der Minderung der Erwerbsfähigkeit

RechtsprechungSozialversicherungsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6528/12/2016 Heft 6528 v. 15.12.2016

ASVG: § 203

OGH 11. 11. 2016, 10 ObS 141/16g

Anspruch auf Versehrtenrente besteht, wenn die Erwerbsfähigkeit des Versehrten durch die Folgen eines Arbeitsunfalls oder eine Berufskrankheit über drei Monate nach dem Eintritt des Versicherungsfalles hinaus um mindestens 20 % vermindert ist (§ 203 Abs 1 ASVG).

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