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Bildung der Bemessungsgrundlage für die Versehrtenrente

RechtsprechungSozialversicherungsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6528/11/2016 Heft 6528 v. 15.12.2016

ASVG: § 179, § 180

Die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang für die Berufsreifeprüfung am WIFI ist als Schulausbildung zu qualifizieren, die bei Eintritt eines Versicherungsfalls aus der Unfallversicherung (hier: Arbeitsunfall) während der Dauer des Lehrgangs zur Anwendung der besonderen Bemessungsgrundlage nach § 180 Abs 1 ASVG führt.

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