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Anschluss als Privatbeteiligter im Strafverfahren - keine Geltendmachung von Ansprüchen

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6528/9/2016 Heft 6528 v. 15.12.2016

KV-Handelsangestellte: Punkt XX. A.

ABGB: § 1497

Verlangt ein Kollektivvertrag (hier: KV-Handelsangestellte) vom Arbeitgeber bei sonstigem Verfall die schriftliche Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Arbeitnehmer innerhalb einer bestimmten Frist (hier: sechs Monate) nach Fälligkeit, so ist damit untrennbar auch das Zugehen einer diesbezüglichen Erklärung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer verbunden.

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