KV-Universitäten: § 49 Abs 3
Der KV-Universitäten sieht im Gehaltsschema für Ärzte in der Facharztausbildung vor, dass sich das monatliche Gehalt in der Gehaltsgruppe B1 nach dreijähriger Tätigkeit erhöht, sich diese Dreijahresfrist aber um jene Zeiträume verkürzt, für die tätigkeitsbezogene Vorerfahrungen nachgewiesen werden.