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Entlassungsschutz nach dem Väter-Karenzgesetz nicht verfassungswidrig

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6527/6/2016 Heft 6527 v. 9.12.2016

VKG: § 7 Abs 3, § 8f

Gegen die Voraussetzung einer gerichtlichen Zustimmung für die Zulässigkeit der Entlassung eines Arbeitnehmers, der sich in Karenz bzw Elternteilzeit nach dem Väter-Karenzgesetz befindet, bestehen keine verfassungsrechtliche Bedenken, und zwar weder im Hinblick auf den Gleichheitsgrundsatz noch im Hinblick auf das Grundrecht der Freiheit der Erwerbsbetätigung.

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