GlBG: § 17
Die Frage eines Arbeitgebers im Vorstellungsgespräch an eine Bewerberin muslimischen Glaubens, ob sie in der Arbeit ihr Kopftuch ablegen würde, ist nicht schon per se verdächtig, sondern ohne Hinzukommen weiterer Umstände legitim und diskriminierungsfrei. Ein Arbeitgeber darf sich nach der Kleidung seiner zukünftigen Mitarbeiter erkundigen.