Gemäß § 108 Abs 1 EStG beträgt die Höhe der Bausparprämie für das Kalenderjahr 2017 nach wie vor 1,5 % der prämienbegünstigt geleisteten Bausparkassenbeiträge (Erlass des BMF vom 27. 10. 2016, BMF-010222/0065-VI/7/2016, BMF-AV Nr 183/2016). Für die private Zukunftsvorsorge nach §§ 108g ff EStG ergibt sich daraus für das Jahr 2017 eine staatliche Prämie von 4,25 % (höchstens € 116,58 bei einem maximalen geförderten Einzahlungsbetrag von € 2.742,98; bei dieser Berechnung wurden die voraussichtlichen SV-Werte 2017 herangezogen, siehe ARD 6514/17/2016).