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Gehaltsvorschüsse und Arbeitgeberdarlehen - Zinsersparnis 2017

In aller KürzeBearbeiterin: Birgit BleyerARD 6523/3/2016 Heft 6523 v. 10.11.2016

Die Zinsenersparnis bei unverzinslichen Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen über € 7.300,- ist im Kalenderjahr 2017 (unverändert) mit 1 % anzusetzen. Bei zinsverbilligten Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen ist die Differenz zwischen dem tatsächlichen Zinssatz und 1 % anzusetzen. (BMF 2. 11. 2016, BMF-010222/0066-VI/7/2016)

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