vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Schrenk, Das Aus für die tägliche Geringfügigkeitsgrenze ab 1. 1. 2017, PVP 2016/56, 218

ArtikelrundschauSozialversicherungBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6520/19/2016 Heft 6520 v. 20.10.2016

Aufgrund des vom Nationalrat bereits 2015 beschlossenen Meldepflicht-Änderungsgesetzes entfällt ab dem 1. 1. 2017 die tägliche Geringfügigkeitsgrenze. Dies entlastet einige Betriebe spürbar, doch sind auch einige Konsequenzen zu beachten. Dieser Beitrag informiert praxisgerecht anhand von Beispielen über die aufgrund des Wegfalls der täglichen Geringfügigkeitsgrenze zu erwartenden Konsequenzen. Zunächst wird die noch bis Ende 2016 geltende Rechtslage kurz skizziert, ehe die Rechtslage ab 2017 erklärt wird. So ist es grundsätzlich etwa möglich, dass der (fallweise beschäftigte) Dienstnehmer an einem einzelnen Tag ein "Tagesentgelt" bis zur Höhe der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze verdienen kann und dennoch ein geringfügiges Dienstverhältnis vorliegt, sofern keine weitere Beschäftigung in diesem Monat beim selben Dienstgeber besteht. Dies bringt dem Dienstgeber jedenfalls eine Ersparnis.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte