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Waiss, Pflege- , Betreuungs- und Begleitungsfreistellung, PV-Info 8/2016, 7

ArtikelrundschauArbeitsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6520/16/2016 Heft 6520 v. 20.10.2016

Der Beitrag gibt einen Überblick über die in § 16 UrlG enthaltenen Regelungen und Gestaltungsmöglichkeiten für Arbeitnehmer im Fall von Erkrankungen ihrer Kinder bzw der Kinder ihres Partners, der Begleitung der Kinder im Fall eines stationären Spitalsaufenthalts bzw der Erkrankung sonstiger Angehöriger und erklärt die wesentlichen Eckpunkte der jeweiligen Freistellungsform. Unter dem Punkt "Allgemeines zur Pflege-, Betreuungs- und Begleitungsfreistellung" wird ua darauf hingewiesen, dass unter dem Begriff "wöchentlicher Arbeitszeit" bei einer schwankenden wöchentlichen Stundenanzahl ein repräsentativer Durchschnitt aus der Vergangenheit zu bilden ist, dass die Freistellung stundenweise oder auch tageweise in Anspruch genommen werden kann oder dass der Anspruch pro Arbeitsjahr besteht und nicht verbrauchte Ansprüche nicht in folgende Arbeitsjahre übertragen werden können. Auch wird darauf hingewiesen, dass, wenn es nach Urlaubsantritt zu einer Pflegefreistellung kommt, weil ein Angehöriger für länger als drei Tage erkrankt ist, die Pflegefreistellung zählt. Kommt es jedoch zu einer Betreuungsfreistellung nach Urlaubsantritt, so kommt es zu keiner Urlaubsunterbrechung.

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