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Selbstversicherung wegen Pflege eines behinderten Kindes

RechtsprechungSozialversicherungsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6519/16/2016 Heft 6519 v. 13.10.2016

ASVG: § 18a, § 669 Abs 3

VwGH 6. 7. 2016, Ro 2015/08/0012

Die beklagte Pensionsversicherungsanstalt wies den Antrag der Revisionswerberin, die Betreuung ihrer am 26. 11. 1983 geborenen behinderten Tochter in den Jahren 1988 und 1989 als Zeit der Selbstversicherung in der Pensionsversicherung gemäß § 18a ASVG anzuerkennen, ab. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidung mit dem Argument, dass nach § 669 Abs 3 ASVG eine rückwirkende Anerkennung des Anspruchs auf Selbstversicherung längstens beginnend ab einem Zeitpunkt, der 120 Monate vor dem der Antragstellung liege, möglich sei. Da die Jahre 1988 und 1989 länger zurücklägen, sei der Antrag zu Recht abgewiesen worden.

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