Der Entgeltfortzahlungsanspruch von Lehrlingen im Falle von Krankheit (Unglücksfall) oder Arbeitsunfall (Berufskrankheit) ist im Berufsausbildungsgesetz (BAG) geregelt und weist einige Besonderheiten gegenüber den Bestimmungen für Arbeiter und Angestellte auf. Im folgenden Beitrag werden die Entgeltfortzahlungsbestimmungen der Lehrlinge bei Arbeitsverhinderung durch Krankheit oder Arbeitsunfall näher beleuchtet.