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Schneider/Pracher-Hilander, Zum Hinweis ermutigen, Compliance Praxis 3/2016, 20

ArtikelrundschauComplianceBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6517/17/2016 Heft 6517 v. 29.9.2016

Die Aufdeckung schwerwiegender Compliance-Verstöße hat ihren Ursprung oft in Hinweisen eines einzelnen Mitarbeiters. Die Autoren stellen dar, wie Mitarbeiter zur Meldung ermutigt werden sollen und wie Compliance Officer am besten dabei vorgehen sollen. Bei aller Notwendigkeit elektronischer Schulungen seien Präsenzschulungen ein zentrales Instrument der Compliance. Regelmäßige Schulungen sollte stets derselbe Compliance Officer und immer am selben Standort durchführen, um seinen Bekanntheitsgrad zu steigern. Zweitens müsse der Compliance Officer Vertrauen für die Kontaktaufnahme aufbauen. Da Mitarbeiter Hinweise auf Fehlverhalten vorrangig im persönlichen Gespräch geben, müssen Compliance Officer "raus aus dem Büro" und Kollegen vor Ort aufsuchen, um Brücken zu bauen. Im Gespräch mit Mitarbeitern sollten Tricks und Kniffs der Gesprächsführung nicht angewendet werden, Respekt und Wertschätzung seien sehr wichtig. Komme es zu einer Meldung über ein Fehlverhalten, so stehe an erster Stelle der Dank an den Mitarbeiter, eher die weiteren Schritte sachlich besprochen werden. Abschließend sei immer der Schutz des Mitarbeiters zu besprechen.

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