ABGB: §§ 914 f
Der Rechtsanwalt des Versicherungsnehmers hat in der Deckungsanfrage ausdrücklich auf die ihm klärungsbedürftig erscheinende Frage des Streitwerts im Kündigungsanfechtungsverfahren hingewiesen (hier: laut RA € 511.000,-) und gerade unter diesem Aspekt mit dem Hinweis auf den ver-