BewG: § 51, § 60 Abs 4
VwGH 29. 6. 2016, 2013/15/0309
Da eine Trockenhalle den Zutritt von Menschen gestattet und auch alle sonstigen erforderlichen Merkmale besitzt, ist sie als Gebäude iSd Bewertungsrechts zu beurteilen, selbst wenn der Aufenthalt während des laufenden Betriebs aus Sicherheitsgründen nicht zugelassen wird. Es schadet auch nicht, wenn die Zeiten, in denen sich Menschen in der Trockenhalle aufhalten (zB zu Kontroll- und Wartungsarbeiten in Betriebspausen), zeitlich kaum ins Gewicht fallen, weil es nur auf das Bestehen der Aufenthalts- bzw Zutrittsmöglichkeit ankommt und nicht auf die Dauer und Häufigkeit der tatsächlichen Aufenthalte.