EStG: § 47 Abs 2
Vergütungen für eine nebenberufliche Tätigkeit als Aerobic-Trainerin sind als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit zu erfassen, wenn
die Trainerin im Fitnessstudio anwesend sein muss, um den Kunden das Gefühl zu geben, laufend betreut zu werden;