Der Beitrag gibt einen verständlichen und praxisorientierten Überblick über die arbeits-, sozialversicherungs- und lohnabgabenrechtlichen Folgen der familienhaften Mitarbeit. Zunächst wird der Frage nachgegangen, wann ein Dienstverhältnis und wann eine bloß familiäre Mithilfe vorliegt. Dies hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls bzw der getroffenen Vereinbarung und der tatsächlich gelebten Verhältnisse ab, wobei insbesondere der Verwandtschaftsgrad, das Ausmaß, die Häufigkeit, die Rahmenbedingungen der Tätigkeit sowie allenfalls getroffene Vereinbarungen zu berücksichtigen sind. Eine Grundvoraussetzung für die Annahme der familienhaften Mitarbeit ist bei den meisten Familienangehörigen die Unentgeltlichkeit der Tätigkeit. Kraft betont, dass bei Ehepartnern und Lebensgefährten ein Dienstverhältnis nur in Ausnahmefällen vorliegen werde und je entfernter das Verwandtschaftsverhältnis sei, desto eher ein Dienstverhältnis anzunehmen sei. Aus einer aktuellen Sozialpartnereinigung gehe zudem hervor, dass der Angehörigenkreis bei der familienhaften Mitarbeit bei einer kurzfristigen, unentgeltlichen Aushilfe unter näher genannten Voraussetzungen auf Großeltern und Geschwister erweitert wurde. Weitere Aspekte des Beitrags betreffen die Frage, ob bei der Mitarbeit von Angehörigen im Familienbetrieb SV-Pflicht besteht, ob ein an den Angehörigen bezahltes Entgelt beim Betriebsinhaber steuerlich abzugsfähig und ob dieses beim Angehörigen arbeitslosengeldschädlich ist.