Mit 5. 9. 2016 führt Wien-Währing die flächendeckende Kurzparkzone ein. Daher ist nun auch im 18. Bezirk von einer flächendeckenden Parkraumbewirtschaftung im Sinne der Sachbezugswerteverordnung, BGBl II 2001/416, auszugehen. Folglich ist Arbeitnehmern in Wien-Währing für die Zurverfügungstellung von arbeitgebereigenen oder vom Arbeitgeber angemieteten Garagen- oder Abstellplätzen ab sofort ein Sachbezugswert in Höhe von € 14,53 monatlich zuzurechnen. Einen detaillierten Plan zu den örtlichen Geltungsbereichen des Parkpickerls für den 18. Bezirk finden Sie auf: www.wien.gv.at/verkehr/parken/kurzparkzonen/bezirk18.html