Bestimmte Zuwendungen des Dienstgebers an seine Dienstnehmer für gesundheitsfördernde Maßnahmen sind beitragsfrei. Konkret handelt es sich nach § 49 Abs 3 Z 11 lit b ASVG um Zuwendungen des Dienstgebers für "zielgerichtete, wirkungsorientierte, vom Leistungsangebot der gesetzlichen Krankenversicherung erfasste Gesundheitsförderung (Salutogenese) und Prävention sowie Impfungen, soweit diese Zuwendungen an alle Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer oder bestimmte Gruppen gewährt werden". Der Hauptverband der SV-Träger hat nun eine übersichtliche Zusammenstellung inklusive Beispiele veröffentlicht, wann Zuwendung beitragsfrei behandelt werden können oder wann von einem Sachbezug auszugehen ist. Zu finden sind die Dokumente unter http://tinyurl.com/jy4ghlt und http://tinyurl.com/hfo66v8 ( Quelle: www.sozialversicherung.at )