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Kein Arbeitszimmer bei Lagerung tätigkeitsbezogener Unterlagen

RechtsprechungSteuerrechtBearbeiterin: Birgit BleyerARD 6513/22/2016 Heft 6513 v. 1.9.2016

EStG: § 20 Abs 1 Z 2 lit d

VwGH 22. 10. 2015, Ra 2014/15/0019

Bezüglich der Abzugsfähigkeit eines Arbeitszimmers stellt § 20 Abs 1 Z 2 lit d EStG auf den Mittelpunkt der Tätigkeit und nicht auf den Ort der bloßen Lagerung tätigkeitsbezogener Unterlagen ab.

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