EStG: § 124b Z 53
BFG 30. 9. 2015, RV/1100654/2015
Eine teilweise "Barauszahlung" einer Austrittsleistung (Freizügigkeitsleistung iSd § 2 FZG Schweiz), die eine Grenzgängerin von der Schweizer Pensionskasse ihrer ehemaligen Dienstgeberin nach Beendigung des Dienstverhältnisses in der Schweiz und Aufnahme einer nichtselbstständigen Tätigkeit in Österrreich "wegen endgültigen Verlassens" der Schweiz 2014 erhalten hat und die den Barwert iSd § 1 Abs 2 Z 1 PKG übersteigt, ist als Pensionsabfindung nach der (ab 2001 anzuwendenden) Regelung des § 124b Z 53 letzter Satz EStG zu einem Drittel steuerfrei zu belassen.