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BFG: Rückzahlung von Arbeitslosengeldern

RechtsprechungSteuerrechtBearbeiterin: Birgit BleyerARD 6513/20/2016 Heft 6513 v. 1.9.2016

EStG: § 3 Abs 2, § 16 Abs 2, § 20 Abs 2

Sofern im Jahr des Zuflusses von Arbeitslosengeldern - aufgrund des besonderen Progressionsvorbehaltes des § 3 Abs 2 EStG - ein höherer Steuersatz zur Anwendung kam, sind Rückzahlungen von (zu Unrecht erhaltenen) Arbeitslosengeldern als Abzugsposten (Werbungskosten) - bei den die Hochrechnung des § 3 Abs 2 EStG auslösenden steuerfreien Bezügen - zu erfassen.

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