Mit 1. 1. 2016 wurde ein eigener Beitragssatz für Lehrlinge in der Krankenversicherung sowie ein einheitlicher Beitragssatz für Lehrlinge in der Arbeitslosenversicherung geschaffen. Die neuen Beitragssätze gelten für Lehrverhältnisse, die ab dem 1. 1. 2016 beginnen. Der aktuelle Newsletter der Wiener Gebietskrankenkasse enthält Tipps zu diesen "neuen Lehrverhältnissen" und weist darauf hin, dass durch die Reduktion der Beitragsgruppen für Lehrverhältnisse ab dem 1. 1. 2016 viele Änderungsmeldungen entfallen konnten, einige besondere Vorgangsweisen bei der Meldung und Abrechnung von Lehrverhältnissen jedoch weiterhin zu beachten sind. (Quelle: WGKK DG-Newsletter August 2016)