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Hubschrauberpilot im Flugrettungsdienst: Borreliose keine Berufskrankheit

RechtsprechungSozialversicherungsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6512/18/2016 Heft 6512 v. 25.8.2016

ASVG: § 177

Gemäß Nr 46 der in Anlage 1 zum ASVG aufgelisteten Berufskrankheiten sind Berufskrankheiten durch Zeckenbiss übertragbare Krankheiten (zB FSME oder Borreliose), beschränkt auf "Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft sowie auf Tätigkeiten in Unternehmen, bei denen eine ähnliche Gefährdung besteht".

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