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Erwerbsunfähigkeit bei selbstständig Erwerbstätigen

RechtsprechungSozialversicherungsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6506/13/2016 Heft 6506 v. 14.7.2016

GSVG: § 133

OGH 10. 5. 2016, 10 ObS 43/16w

Bei der Beurteilung der Erwerbsfähigkeit eines selbstständig tätigen Versicherten nach § 133 Abs 1 GSVG ist das Verweisungsfeld mit dem gesamten Arbeitsmarkt ident. Nur die gänzliche Unfähigkeit, einem regelmäßigen (selbstständigen oder unselbstständigen) Erwerb nachzugehen, kann zur Zuerkennung einer Erwerbsunfähigkeitspension führen. Maßgeblich ist daher allein, ob es auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Berufe gibt, die der Versicherte aufgrund seiner noch vorhandenen körperlichen und geistigen Fähigkeiten zumutbar ausüben kann (vgl OGH 12. 9. 2013, 10 ObS 117/13y, ARD 6366/6/2013).

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