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Änderung der FinanzOnline-Verordnung 2006

In aller KürzeBearbeiterin: Barbara TumaARD 6492/2/2016 Heft 6492 v. 1.4.2016

Mit 1. 4. 2016 wird der Regelungsbereich der FOnV 2006 auf die Entrichtung von Abgaben ausgedehnt. Nach dem neuen § 7 FOnV 2006 hat die Beauftragung zur Entrichtung von Abgaben durch elektronische Überweisung iSd § 211 Abs 5 BAO zu erfolgen, und zwar

im Wege der Funktion "Finanzamtszahlung", wenn das ElectronicBanking-System des Kreditinstituts des Zahlungspflichtigen eine solche Funktion beinhaltet, oder

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