Im Falle der Insolvenz des Arbeitgebers haben Arbeitnehmer nach Maßgabe des IESG einen Anspruch auf Abgeltung ihrer offenen arbeitsrechtlichen Ansprüche durch den Insolvenz-Entgelt-Fonds. Der Beitrag gibt einen Überblick über den Umfang der gesicherten Ansprüche - ein Thema, das angesichts zahlreicher Einzelentscheidungen der Gerichte durch einen hohen Grad an Rechtszersplitterung gekennzeichnet ist. Gerhartl geht auf atypische Arbeitsverhältnisse, die zu keiner IESG-Sicherung für die daraus erzielten Entgelte führen, ebenso ein wie auf die Sicherung von durch Einzelvereinbarung eingeräumten Ansprüchen. Das in der Judikatur häufige behandelte Thema des Stehenlassens von Entgeltansprüchen wird nicht nur theoretisch dargestellt, sondern wird auch anhand zahlreicher Beispiele aufgezeigt, in welchen Fällen die Gerichte von einer Missbrauchsabsicht ausgegangen sind und wann eine solche verneint wurde.