Erlass des BMF vom 25. 11. 2015, BMF-010219/0428-VI/4/2015
Ungarische Unternehmer mit Wohnsitz in Ungarn haben in Österreich eine OG gegründet und im Firmenbuch eintragen lassen. Im Zuge von Erhebungen des Finanzamtes wurde festgestellt, dass die Adresse laut Firmenbuch