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Speichern von Unternehmensdaten für eigene Zwecke - Entlassung

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6476/11/2015 Heft 6476 v. 4.12.2015

AngG: § 27 Z 1

OGH 24. 9. 2015, 9 ObA 89/15a

Bei der Überprüfung, ob der Entlassungsgrund der Vertrauensunwürdigkeit iSd § 27 Z 1 letzter Fall AngG vorliegt, werden im Allgemeinen an Angestellte in leitender Stellung (hier: GmbH-Geschäftsführer) strengere Anforderungen gestellt, weil dem Arbeitgeber aus ihrem allfälligen Fehlverhalten typischerweise auch schwerwiegendere nachteilige Konsequenzen entstehen können (vgl zB OGH 29. 5. 2012, 9 ObA 35/12f, ARD 6248/3/2012).

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