AngG: § 27 Z 1
OGH 24. 9. 2015, 9 ObA 89/15a
Bei der Überprüfung, ob der Entlassungsgrund der Vertrauensunwürdigkeit iSd § 27 Z 1 letzter Fall AngG vorliegt, werden im Allgemeinen an Angestellte in leitender Stellung (hier: GmbH-Geschäftsführer) strengere Anforderungen gestellt, weil dem Arbeitgeber aus ihrem allfälligen Fehlverhalten typischerweise auch schwerwiegendere nachteilige Konsequenzen entstehen können (vgl zB OGH 29. 5. 2012, 9 ObA 35/12f, ARD 6248/3/2012).