AngG: § 27 Z 1
OGH 25. 8. 2015, 8 ObA 58/15k
Im vorliegenden Fall ist zu beurteilen, ob das Beschaffen von Budgetdaten eines (hier: ausländischen) Konzernunternehmens des Dienstgebers zum Zwecke der Nutzbarmachung für das eigene, bereits gegründete Konkurrenzunternehmen den Entlassungsgrund der Vertrauensunwürdigkeit darstellt. Der Kläger konnte auf die Budgetdaten nicht selbst per Computer zugreifen, sondern ließ sich das Datenmaterial von den einzelnen Fachabteilungen übermitteln.