Alle Arbeitgeber, die im Bundesgebiet 25 oder mehr Arbeitnehmer beschäftigen, sind verpflichtet, auf je 25 Arbeitnehmer mindestens einen begünstigten Behinderten einzustellen. Kommt der Arbeitgeber dieser im Behinderteneinstellungsgesetz vorgesehenen Beschäftigungspflicht nicht nach, so muss er für jede einzelne Person, die zu beschäftigen wäre, eine Ausgleichstaxe entrichten. Der folgende Beitrag fasst alle für die Praxis wichtigen Informationen zusammen - von der Ermittlung der Pflichtzahl über die Erfüllung der Beschäftigungspflicht bis hin zur Begleichung der Ausgleichstaxe.