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Verspätete Übermittlung des Lohnzettels - Beitragszuschlag

RechtsprechungSozialversicherungsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6445/17/2015 Heft 6445 v. 23.4.2015

ASVG: § 113 Abs 4

BVwG 17. 2. 2015, L510 2015909-1

Werden gesetzlich oder satzungsmäßig festgesetzte oder vereinbarte Fristen für die Vorlage von Versicherungs- oder Abrechnungsunterlagen nicht eingehalten, so kann gemäß § 113 Abs 4 ASVG ein Beitragszuschlag bis zum Zehnfachen der Höchstbeitragsgrundlage vorgeschrieben werden.

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