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Selbstversicherung in der PV für Zeiten der Pflege eines Angehörigen

RechtsprechungSozialversicherungsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6445/16/2015 Heft 6445 v. 23.4.2015

ASVG § 18b

Die Selbstversicherung in der Pensionsversicherung für Zeiten der Pflege eines nahen Angehörigen gemäß § 18b ASVG setzt ua voraus, dass die betreffende Person den Angehörigen "unter erheblicher Beanspruchung ihrer Arbeitskraft" pflegt. Davon ist bei einer Pflegeleistung von 20 Wochenstunden auszugehen.

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