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Änderung des BAG - Ministerialentwurf

Neue VorschriftenArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6443/20/2015 Heft 6443 v. 10.4.2015

Bundesgesetz, mit dem das Berufsausbildungsgesetz geändert werden soll

Ministerialentwurf 27. 3. 2015, 106/ME 25. GP
➜ Gesetzwerdung bleibt abzuwarten

Allgemeines

Rund 40 % der Jugendlichen eines Altersjahrganges entscheiden sich für eine Lehrausbildung, allerdings ist die Zahl der Lehrlinge seit mehreren Jahren (teilweise demographisch bedingt) rückläufig. Um die Lehrausbildung auch für die Zukunft als attraktive, praxisorientiere Ausbildung zu erhalten, sollen mit der aktuellen BAG-Novelle die rechtlichen Rahmenbedingungen weiterentwickelt werden. Dazu sollen insbesondere die Ausbildungsmöglichkeiten für benachteiligte Jugendliche (sog "NEETs" - Not in Employment, Education or Training) erweitert, das Qualitätsmanagement ausgebaut und die Kombination von Lehre und Matura weiter erleichtert werden. Weiters sollen die Bestimmungen zur Lehrabschlussprüfung modernisiert werden und die Pflichten des Lehrberechtigten bei Anzeige der Beendigung des Lehrverhältnisses präzisiert werden.

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