EStG: § 16
Die Betreuung und Pflege eines - im Eigentum des Dienstgebers (Polizei) stehenden - aktiven Diensthundes im Haushalt des Diensthundeführers gehört zu dessen Dienstpflicht. Ausgehend davon stellen die Aufwendungen des Diensthundeführers für den ihm anvertrauten Diensthund Werbungskosten dar, soweit sie nicht vom Dienstgeber ersetzt werden.