ASVG: § 4 Abs 1 Z 6, § 4 Abs 2
Lohnsteuerpflichtige Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft sind aufgrund des in § 4 Abs 2 letzter Satz ASVG enthaltenen Verweises auf das EStG jedenfalls Dienstnehmer und unterliegen somit der Vollversicherungspflicht gemäß § 4 Abs 1 Z 1 iVm Abs 2 ASVG und auch der Arbeitslosenversicherungspflicht nach § 1 Abs 1 lit a AlVG.