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Kontrollpflichten des Arbeitgebers bei der Beschäftigung von Ausländern

RechtsprechungAusländerbeschäftigungBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6443/12/2015 Heft 6443 v. 10.4.2015

AuslBG: § 28

VwGH 9. 9. 2014, Ro 2014/09/0008

Wer ein Gewerbe betreibt, ist verpflichtet, sich vor der Ausübung über die das Gewerbe betreffenden Vorschriften zu unterrichten. Es besteht daher für einen Arbeitgeber - ebenso wie für den Verwender überlassener Arbeitskräfte - grundsätzlich die Verpflichtung, sich ua auch mit den gesetzlichen Vorschriften betreffend die Ausländerbeschäftigung laufend vertraut zu machen.

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