Von Verbesserungsvorschlägen spricht man, wenn es über einen Vorschlag des Arbeitnehmers, der über den Pflichtenkreis des Arbeitnehmers hinausgeht und freiwillig erbracht wird, zu einer solchen Verbesserung betrieblicher Abläufe kommt, dass sie dem Unternehmen nachweislich einen messbaren wirtschaftlichen Vorteil bringen (zB Kostensenkung). Der Autor gibt in seinem Beitrag einen Überblick, unter welchen Voraussetzungen Verbesserungsvorschläge in der Sozialversicherung beitragsfrei bleiben bzw steuerbegünstigt abgerechnet werden können, und erläutert dies anschaulich anhand eines umfassenden Abrechnungsbeispiels.