Mit dem Beschluss der Bundesregierung vom 17. 3. 2015 zu den Eckpunkten der ab 1. 1. 2016 greifenden Steuerreform hat die Legistikerstellung zum Steuerreformgesetz begonnen. Bis Anfang Mai soll der Ministerialentwurf vorliegen und nach 4- bis 6-wöchiger Begutachtungsfrist am 16. 6. 2015 die Regierungsvorlage, damit der Beschluss im Parlament im Juli noch vor der Sommerpause erfolgen kann. Schon jetzt hat das BMF die steuerlichen Maßnahmen der Steuerreform 2015/2016 in folgender Vorabinformation zusammengefasst.