Am 17. 3. 2015 hat das BMF der Bundesregierung die Eckpunkte der für 2016 geplanten Steuerentlastung präsentiert (siehe unter www.bmf.gv.at/steuern/Rechtsnews-aktuelle-Informationen.html ). Arbeitnehmer werden durch die Senkung des Eingangssteuersatzes von 36,5 % auf 25 % insb im unteren und mittleren Einkommensbereich entlastet. Auch höhere Einkommen profitieren durch die Anhebung des Spitzensteuersatzes von € 60.000,- auf € 90.000,- (von Topverdienern ist für Einkommensanteile über 1 Mio € pro Jahr künftig aber ein befristeter Steuersatz von 55 % zu entrichten). Zusätzlich wird im Sinne einer Vereinfachung der Arbeitnehmerabsetzbetrag in den Verkehrsabsetzbetrag integriert und um € 55,- auf € 400,- erhöht. Zudem erhalten geringverdienende Pendler eine Erhöhung des Pendlerzuschlags. Die steuerfreie Mitarbeiterkapitalbeteiligung wird von € 1.460,- auf € 3.000,- pro Jahr angehoben. Zur Gegenfinanzierung wird ua der Sachbezug bei Pkw mit einem CO2-Ausstoß von mehr als 120 g/km von 1,5 % auf 2 % der Anschaffungskosten erhöht. Im Jahr 2016 erfolgt weiters eine außerordentliche Anhebung der Höchstbeitragsgrundlage in der SV im Ausmaß von € 100,-/Jahr. Die Legistikerstellung zur Steuerreform erfolgt in den nächsten Wochen, der Beschluss im Parlament soll im Juli erfolgen. Unter bmf.gv.at/entlastung stellt das BMF schon jetzt einen Entlastungsrechner online zur Verfügung.