Entsendet ein Unternehmen mit Sitz im Ausland Arbeitnehmer nach Österreich, kann es für die Einhaltung der iZm Lohndumping stehenden Bestimmungen gemäß § 7j AVRAG einen verantwortlichen Beauftragten bestellen. Für die Rechtswirksamkeit muss eine schriftliche Mitteilung über die Bestellung samt einem Nachweis der Zustimmung des Bestellten bei der Zentralen Koordinationsstelle des BMF einlangen. Das dafür notwendige Formular steht in mehreren Sprachen zur Verfügung und kann in der Formulardatenbank des BMF (www.bmf.gv.at ➜ Formulare) abgerufen werden (Eingabe "ZKO1" im Suchfeld).