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Heimaufenthalt: Einsatz eines Sicherheitsdienstes unzulässig

RechtsprechungRechtssplitterBearbeiter: Wolfgang KolmaschARD 6440/19/2015 Heft 6440 v. 19.3.2015

HeimAufG: § 3

OGH 29. 10. 2014, 7 Ob 139/14p

Auch im Anwendungsbereich des HeimAufG darf das Festhalten des Bewohners als Pflegehandlung nur von ausgebildetem Pflegepersonal iSd Gesundheits- und KrankenpflegeG (GuKG) vorgenommen werden. Der Einsatz eines privaten Sicherheitsdienstes ist außerhalb von Notwehr- oder Nothilfesituationen rechtswidrig.

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