ASVG: § 255
OGH 16. 12. 2014, 10 ObS 99/14b
Der österreichische Gesetzgeber ist unter dem Blickwinkel des Gleichheitsgrundsatzes (Art 7 B-VG), nicht gehalten, die Berücksichtigung von Zeiten der Beschäftigung eines UNIDO-Angestellten, während der er dem Pensionsfonds angehörte, für den Berufsschutz (§ 255 Abs 1 ASVG) oder den Tätigkeitsschutz nach § 255 Abs 4 ASVG vorzusehen, ist es doch nicht unsachlich, jemanden, der nicht in das österreichische Sozialversicherungssystem integriert ist, mit einer nicht versicherten Tätigkeit nicht in den Genuss des erleichterten Zugangs zu einer Leistung wegen geminderter Arbeitsfähigkeit kommen zu lassen.