vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Invaliditätspension: Berücksichtigung von Zeiten als UNIDO-Angestellter

RechtsprechungPensionsversicherungBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6440/15/2015 Heft 6440 v. 19.3.2015

ASVG: § 255

OGH 16. 12. 2014, 10 ObS 99/14b

Der österreichische Gesetzgeber ist unter dem Blickwinkel des Gleichheitsgrundsatzes (Art 7 B-VG), nicht gehalten, die Berücksichtigung von Zeiten der Beschäftigung eines UNIDO-Angestellten, während der er dem Pensionsfonds angehörte, für den Berufsschutz (§ 255 Abs 1 ASVG) oder den Tätigkeitsschutz nach § 255 Abs 4 ASVG vorzusehen, ist es doch nicht unsachlich, jemanden, der nicht in das österreichische Sozialversicherungssystem integriert ist, mit einer nicht versicherten Tätigkeit nicht in den Genuss des erleichterten Zugangs zu einer Leistung wegen geminderter Arbeitsfähigkeit kommen zu lassen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte