Der Kostenersatz für für die Ausstellung der Fahrerkarte und Ersatz-Fahrerkarte wird mit 1. 3. 2015 gesenkt: Für die Ausstellung der Fahrerkarte ist ein Kostenersatz von € 45,- (bisher € 70,-) zu entrichten. Wird in den Fällen des § 4 KontrollgerätekartenV eine neue Fahrerkarte beantragt (Ersatzkarte), so ist für die Ausstellung der Ersatz-Fahrerkarte nunmehr ein Kostenersatz von € 9,- (bisher € 14,-) pro angefangenem Jahr der verbleibenden Gültigkeitsdauer zu entrichten. (BGBl II 2015/37)