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Unterentlohnung über mehrere Monate von zumindest 6,6 %: Strafe wegen Lohndumping gerechtfertigt

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6438/11/2015 Heft 6438 v. 5.3.2015

AVRAG: § 7i

Bei einer Unterentlohnung von 42 Arbeitnehmern über mehrere Monate im Ausmaß zwischen 6,6 % und 12,2 % und einer Lohnnachzahlung an die Arbeitnehmer von insgesamt € 18.613,35 kann nicht mehr von einer nur geringen Unterschreitung des Grundlohns ausgegangen werden, weshalb ein Absehen von der Verhängung einer Strafe nicht in Betracht kommt.

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