Ausgehend von europaweiten Debatten zum Thema "Sozialtourismus" untersucht der Autor, wie der Zugang zu Sozialleistungen innerhalb der EU geregelt ist. EU-Bürger, die als Arbeitnehmer oder Selbstständige in anderen EU-Mitgliedstaaten tätig sind, hätten bereits ab dem ersten Tag ihrer Tätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat Zugang zu sämtlichen beitragsfinanzierten und beitragsunabhängigen Geldleistungen nach der VO (EG) 883/2004, inklusive der Sozialhilfeleistungen. Arbeitnehmer, die sich mit dem Ziel der Arbeitssuche ins EU-Ausland begeben, seien zwar ursprünglich nicht als Arbeitnehmer betrachtet worden, hätten aber aufgrund der im Zuge der Einführung der Unionsbürgerschaft korrigierten EuGH-Rechtsprechung Anspruch auf arbeitsmarktbezogene Sozialleistungen, wenn eine tatsächliche Verbindung zum betroffenen Arbeitsmarkt bestehe. Handlungsbedarf in rechtlicher Sicht sei jedenfalls bei den Regelungen für nicht-erwerbstätige Personen gegeben. Dem Gleichgewicht zwischen der Gewährleistung der Unionsbürgerfreizügigkeit und dem Schutz der national finanzierten Sozialsysteme stehe es etwa entgegen, wenn der Gesetzgeber einerseits das Aufenthaltsrecht von ausreichenden Existenzmitteln abhängig mache, andererseits aber einen Zugang zu Sozialleistungen einräume.