Die NÖGKK hat ihre Informationen über Meldebestimmungen überarbeitet: Die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Meldefristen durch die Dienstgeber ist für das reibungslose Funktionieren der Sozialversicherung von wesentlicher Bedeutung. Alle Meldungen sind mittels ELDA in den vom HVSVT festgelegten einheitlichen Datensätzen zu übermitteln. Die korrekte Ausfertigung der Meldungen zur Sozialversicherung ist nicht immer ganz einfach, weshalb nun die NÖGKK den Themenkomplex "Meldebestimmungen" in ihrem Dienstgeberportal NÖDIS einem Update unterzogen hat, inklusive Screenshots und Ausfüllhilfen (www.noedis.at ➜ Abrechnung ➜ Meldebestimmungen).