Im Lichte der Diskussion über eine allfällig verfassungswidrige Versagung der Abzugsfähigkeit von Managergehältern beschäftigt sich der Autor mit der Kompetenz des (seit 1. 1. 2014 bestehenden) Bundesfinanzgerichtes, Normenprüfungsanträge an den VfGH zu stellen. In einem ersten Zwischenschritt hält der Autor fest, dass mit dem Inkrafttreten der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 nun auch das BFG eine Verpflichtung (und nicht ein bloßes Recht) zur Stellung eines Normenprüfungsantrags trifft, sofern objektiv Bedenken betreffend die Verfassungskonformität der im gegenständlichen Verfahren anzuwendenden Norm bestehen. Diese dem BFG neu zukommende Kompetenz erweist sich für ihn aber nicht nur hinsichtlich der Frage, ob verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Anwendung einer Norm bestehen und falls nicht, warum diese nicht bestehen, als Herausforderung. Vielmehr sollte nach Ansicht des Autors darüber hinaus der Beachtung der prozessualen Voraussetzungen ein besonderes Augenmerk gewidmet werden. Pfau führt daher weiter aus, welche Anforderungen an einen Normenprüfungsantrag gestellt werden. Ein Kapitel ist auch den Auswirkungen des vom BFG beantragten Normenprüfungsverfahrens gewidmet. Da mit einer Beschwerdeflut an das BFG gegen die Beschränkung der Abzugsfähigkeit von Managergehältern zu rechnen ist, wird in dem Beitrag abschließend einerseits die Möglichkeit einer Aussetzung der Verfahren vor dem BFG gemäß § 271 BAO hinterfragt und andererseits die Wirkung des § 86a VfGG in einem "Massenverfahren" wie dem gegenständlichen analysiert.