Zur Sozialwidrigkeit einer Kündigung gibt es umfangreiche Judikatur. Der Autor gibt einen Überblick zur aktuellen Rechtsprechung. So geht er ua auf den Aspekt der Dauer der zu erwartenden Arbeitslosigkeit nach einer Arbeitgeberkündigung ein, wodurch es zu einer Änderung der Einkommensverhältnisse kommen könne. Je nach Fallkonstellation stelle nach der Judikatur eine Arbeitslosigkeit von etwa 6 bis 12 Monaten eine "gerade noch" zumutbare Beeinträchtigung dar. Nach Ansicht Rauchs könne auch eine Grenze von 12 Monaten überschritten werden, wenn etwa eine Abfertigung eine Überbrückungshilfe bietet. Auch hinsichtlich des Einkommensverlustes, der mit einem erlangbaren Arbeitsplatz verbunden wäre, könne nicht auf starre Prozentsätze abgestellt werden, wobei in einer Durchschnittsbetrachtung erst Verdiensteinbußen von 20 % oder mehr auf gewichtige Nachteile hindeuten. Einkünfte aus einer Landwirtschaft, Mieteinnahmen oder die Möglichkeit der selbstständigen Berufsausübung können zur Abweisung der Kündigungsanfechtungsklage führen. Auch Vermögenserträge, die nicht erzielt wurden, aber leicht hätten erzielt werden können, sind laut Rauch zu berücksichtigen. Zuletzt geht der Autor auch auf Judikatur zum Sozialvergleich sowie auf das Thema der Kündigung von Arbeitnehmern über 50 in den beiden ersten Jahren der Betriebszugehörigkeit ein.