Wenn einem Arbeitnehmer eine vom AMS geförderte geblockte Altersteilzeit keine Vorteile bietet, weil etwa aufgrund seines hohen Monatsgehalts kein geförderter Lohnausgleich gewährt werden würde, so besteht die Möglichkeit, eine "normale", nicht geförderte (Alters-)Teilzeit zu vereinbaren. In einem solchen Fall der Herabsetzung der Normalarbeitszeit ab dem 50. Lebensjahr gibt es eine spezielle Abfertigungsberechnungsregel in § 14 Abs 4 AVRAG. Die Autorin erklärt ausgehend von einem All-in-Gehalt anhand eines konkreten Fall- und Abrechnungsbeispiels, welche Arbeitszeit nach zuletzt mehr als 7-jähriger Teilzeit der Berechnung der Abfertigung zugrunde zu legen ist (Stichwort "verhältnismäßig angefallene Arbeitszeit") und wie der errechnete Abfertigungsbetrag lohnsteuerlich abzurechnen ist.